Nr. 086/15-14.03.2015-LU-Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Heute findet in Güstrow, Landkreis Rostock, die Fachtagung „Fakten zum Wolf“ statt. Dabei empfahl Dr. Peter Sanftleben, Staatssekretär des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, den Dialog objektiv zu führen und auf Polarisierungen zu verzichten.
„Die Befürworter und Kritiker innerhalb der Bevölkerung, unter Tierhaltern und in der Landesregierung geraten beim Thema Wolf schnell aneinander. Es wird deutlich, dass das konfliktfreie Nebeneinander von Mensch und Wolf eine große Herausforderung ist. Deshalb ist es mir ein großes Anliegen, Vorurteile abzubauen sowie die Fakten zum Wolf darzulegen. Denn eins ist klar: der Wolf ist eine international streng geschützte Art und weder gut noch böse!“, so der Staatssekretär.
Seit dem Jahr 2000 treten dauerhafte wildlebende Wölfe in Deutschland durch natürliche Zuwanderung wieder auf. Das ist ein gutes Zeichen dafür, dass sich die Natur ihren Weg sucht und die Artenvielfalt wieder zunimmt. Gegenwärtig leben in Deutschland (Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern) mindestens 30 Wolfsrudel, 4 Wolfspaare und 5 territoriale Einzelwölfe, davon 2 Rudel und bis zu 2 territoriale Einzelwölfe in MV.
Mit dem im Jahre 2010 veröffentlichten „Managementplan für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern“ sowie der 2013 in Kraft getretenen Richtlinie zur Förderung von Präventions- bzw. Schadensausgleichsmaßnahmenwurden die Grundlagen für den weiteren Umgang mit der Wiederbesiedlung Mecklenburg-Vorpommerns durch den Wolf geschaffen. Es wurden knapp 50 Wolfsbetreuer ausgebildet, bei denen es sich um ehrenamtlich tätige Vertreter von Kreisjagdverbänden des Landes, aus Landes- und Bundesforst, Großschutzgebieten und Naturschutzverbänden handelt, welche Hinweise auf den Wolf im Gelände zielgenau ansprechen und dokumentieren und somit die Basis für ein erfolgreiches Wolfsmonitoring darstellen. Bei Verdachtsfällen auf Schäden an Nutztieren durch den Wolf sind 7 Rissgutachter tätig, die die Verletzungen von Tieren sowie Spurenbefunde gemeinsam mit den Geschädigten untersuchen. „Für das große Engagement der teils ehrenamtlichen Arbeit möchte ich mich heute bei Ihnen bedanken. Damit leisten Sie einen großen Beitrag für den Wolf und die Natur in Mecklenburg-Vorpommern und das ist nicht selbstverständlich“, unterstrich der Staatssekretär.
Im Falle von Schäden an Haus- und Nutztieren können bis zu 100 % Zuwendungen gewährt werden, wenn unverzüglich nach Feststellung des Schadens ein vom Land benannter Rissgutachter den Wolf als Schadensverursacher nicht ausschließen kann. Seit dem Jahre 2007 wurden im Zusammenhang mit 29 Schadensfällen insgesamt 149 Tiere getötet und 46 Tiere verletzt. Zur Begleichung der Schadenssumme hat das Land insgesamt etwa 31.000 € zur Verfügung gestellt. Für Präventionsmaßnahmen können Zuwendungen von bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für über die Anforderungen des Grundschutzes hinausgehende Maßnahmen innerhalb des Wolfsgebietes gewährt werden. Dafür wurden seit 2013 etwa 56.000 € zur Verfügung gestellt.
Kürzlich kam es v.a. in Niedersachsen gehäuft zu Wolfsbeobachtungen, bei denen der beobachtete Wolf wenig Scheu zeigte. Es ist bekannt, dass ein solches Verhalten insbesondere bei Jungwölfen möglich ist. Solange die fehlende Scheu nicht mit aggressivem, sehr aufdringlichem oder notorischem Verhalten einhergeht, wird in MV, wie auch in den Ländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die Einleitung von Vergrämungsmaßnahmen als das zum gegenwärtigen Zeitpunkt zielführende Mittel angesehen. „Selbstverständlich ist bei einer klaren Gefährdungssituation auch die Entnahme eines solchen Tieres aus der Natur eine legitime und notwendige Option. Diese Thematik ist auch im Managementplan für den Wolf in Mecklenburg-Vorpommern entsprechend abgebildet. Insofern ist die rechtliche Regelung eindeutig“, erklärte Dr. Sanftleben.
Wer den Wolf ohne Genehmigung bejagt bzw. tötet, verstößt gegen internationales, europäisches, Bundes- und Landesrecht. Dies würde sich auch nicht bei einer Aufnahme ins Jagdrecht ändern. Vielmehr unterstünde der Wolf der Hege und Pflege der Jägerschaft und würde aufgrund seiner Schutzerfordernisse eine ganzjährige Schonzeit erhalten. Zu den weiteren Aufgaben, die der Jägerschaft übertragen werden müssten, zählen: Monitoring der Wolfspopulation, Markieren/Besendern, Aufnahme verletzter Exemplare oder die Seuchenbekämpfung. Außerdem müssten gegebenenfalls Finanzquellen für Maßnahmen zum Schutz des Wolfes, für Forschungsprojekte, Ausgleichszahlungen für Schäden und die Information der Öffentlichkeit, durch die Jägerinnen und Jäger erschlossen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf www.wolf-mv.de
Kontakt:
Mitteilungen Mecklenburg-Vorpommern
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