Die Vorstände von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) haben eine stärkere Einbindung von Ärztinnen und Ärzten in die Leistungen des geplanten Präventionsgesetzes gefordert. Anlässlich der heutigen (20. März 2015) ersten Lesung des Präventionsgesetzes im Deutschen Bundestag wiesen die Organisationen darauf hin, dass Ärzte die wichtigsten Ansprechpartner in Präventionsfragen sind. Sie erreichen Patienten aller gesellschaftlichen Schichten und können diese auf eine Veränderung von Verhaltensweisen und zur Wahrnehmung gesundheitsförderlicher Angebote ansprechen.
Scharf kritisieren BÄK und KBV bei der Einrichtung einer “Nationalen Präventionskonferenz”, dass zwar die Sozialversicherungsträger, Ministerien, Länder- und Patientenvertreter als Mitglieder einbezogen, bislang aber die Spitzenorganisationen der Ärzteschaft in dieser nicht berücksichtigt werden sollen. Statt einer bloßen Präventionsempfehlung für Angebote der Krankenkassen, wie im Gesetz vorgesehen, fordern BÄK und KBV ein umfassendes ärztliches Präventionsmanagement, das sowohl eine Exploration gesundheitlicher Belastungen, eine ärztliche Beratung und Begleitung von Präventionsaktivitäten als auch die Bewertung ihrer Wirksamkeit umfasst. Im Kontext der Kinder- und Jugenduntersuchungen sollte die ärztliche Präventionsempfehlung zudem auch auf regionale Angebote Früher Hilfen hinweisen können. Der vorliegende Gesetzesentwurf bezieht das System der vertragsärztlichen Versorgung in die zukünftige Gestaltung nicht oder nur unzureichend ein.
Dagegen begrüßen beide Organisationen grundsätzlich den im Präventionsgesetz verfolgten Ansatz, die Gesundheitsuntersuchungen künftig stärker auf die Erfassung und Bewertung gesundheitlicher Risiken und Belastungen auszurichten. Insbesondere sind die lange überfällige Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre bei den Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche und die Stärkung der Impfungen hervorzuheben. Auch die vorgesehene Stärkung der Prävention in Lebenswelten wird begrüßt. Allerdings muss sichergestellt werden, dass für die entsprechenden Leistungen ein Wirksamkeitsnachweis vorliegt beziehungsweise dieser aufgrund einer begleitenden Evaluation zu erwarten ist. Auch dürften diese Leistungen keine bereits bestehenden der allgemeinen Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand ersetzen.
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. www.bundesaerztekammer.de
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