Tuesday, April 14, 2015

Senat beruft Mitglieder des Landesbeirats für Menschen mit Behinderung

Der Senat hat heute die Mitglieder des Landesbeirates für Menschen mit Behinderung für die 4. Legislaturperiode vom 1. Mai 2015 bis 30. April 2020 berufen. Die Berufung erfolgte auf Vorlage des Senators für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja.


Der Landesbeirat für Menschen mit Behinderung berät und unterstützt den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung. Ziel ist es, gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung in der Stadt zu schaffen. In diesem Sinne thematisiert das Gremium juristische, politische sowie gesellschaftliche Mängel und diskutiert und erarbeitet Lösungsvorschläge für die Senatsverwaltungen, das Abgeordnetenhaus und andere Einrichtungen des Landes.


Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder werden nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) von den Verbänden und Vereinen sowie den zuständigen Dienststellen vorgeschlagen. Der Landesbeirat setzt sich aus 15 stimmberechtigten und neun nicht stimmberechtigten Mitgliedern zusammen. Er repräsentiert damit die gesamte Breite aller Menschen mit Behinderung in Berlin. Die Mitglieder des Landesbeirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.


Mitteilungen des Landes Berlin


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