Wednesday, April 1, 2015

Kein Risiko eingehen

„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schützt unser Wasser nicht genügend vor einem Einsatz der Fracking-Technologie. Das ist nicht akzeptabel. Hier muss nachgebessert werden“, sagte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken. Damit reagierte sie auf das umstrittene Gesetz zur Erdgasförderung, das am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligt wurde. „Solange die mit der Fracking-Technologie einhergehenden Gefahren für Mensch und Umwelt nicht sicher ausgeschlossen werden können, darf Fracking mit gefährlichen Chemikalien nicht erlaubt werden.“ Das müsse grundsätzlich gelten, und zwar unabhängig davon, wo oder wie tief gebohrt werde, betonte Höfken.

Zwar sehe der Gesetzentwurf ein Frackingverbot in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten vor, aber das Grundwasser müsse flächendeckend geschützt werden, forderte Höfken. „Die Bundesregierung weicht zugunsten von Fracking den bewährten Grundsatz des vorsorgenden Gewässerschutz auf“, kritisierte die Ministerin. Die Anwendung dieses ‚wasserrechtlichen Besorgnisgrundsatzes‘ stehe sogar in der Koalitionsvereinbarung. Die Bundesregierung halte so ihre selbst angelegten Maßstäbe nicht ein.

Auch für Mineralwassergewinnungsgebiete müsse ein bundeseinheitliches Frackingverbot gelten. Das sei besonders für Rheinland-Pfalz von Bedeutung. Die Bundesregierung schiebe dies auf die Länder ab, statt ihrer gesetzgeberischen Verantwortung nachzukommen, bemängelte Höfken.

Als verfassungsrechtlich fragwürdig bezeichnete Höfken die geplante ‚unabhängige Expertenkommission‘, die bei den Zulassungen für Fracking mitentscheiden soll. Damit werde in die Entscheidungskompetenzen der Länderbehörden eingegriffen. Diesen Eingriff lehne sie ab, erklärte Höfken.

Rheinland-Pfalz nutze seine landesrechtlichen Möglichkeiten um das Grundwasser vor den Risiken des Frackings zu schützen. Dazu werde derzeit das Landeswassergesetz neugefasst. Fracking in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Mineralwassergewinnungsgebieten werde dabei generell untersagt. „Der Vorsorgegrundsatz muss flächendeckend gelten: Wer fracken will, muss nachweisen, dass keine Gefährdung des Grundwassers besteht“, macht Höfken deutlich.


Landesregierung Rheinland-Pfalz






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