Thursday, April 9, 2015

„Hervorragend integriert“ – Innenminister gibt fünf Härtefallersuchen statt; Stefan Studt: Aufenthaltstitel für nachhaltige Integration ist überfällig

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Erscheinungsdatum:

09.04.2015


KIEL. Fünf Männer aus Afghanistan und Pakistan im Alter zwischen 17 und 30 Jahren bekommen in diesen Tagen aus dringenden persönlichen oder humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis. Wie Innenminister Stefan Studt am Donnerstag (9. April) in Kiel sagte, haben sich die jungen Leute hervorragend integriert. Zu diesem Ergebnis waren auch die Mitglieder der Härtefallkommission gekommen. Diese hat in ihrer März-Sitzung über das weitere aufenthaltsrechtliche Schicksal dieser Menschen beraten und daraufhin so genannte Härtefallersuchen an den Innenminister gerichtet. Studt hat inzwischen die zuständigen Zuwanderungs- und Ausländerbehörden in Kiel und in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Ostholstein angewiesen, entsprechende Aufenthaltserlaubnisse zu erteilen.


Die Integrationsleistung der jungen Leute ist ein Beispiel für gelungenes Ankommen und gelebte Willkommenskultur“, sagte Studt. Die Anerkennungskultur müsse für solche Fälle vollzogener Integration grunegend anpasst werden. Daher sei die Einführung eines Aufenthaltstitels bei nachhaltiger Integration in das Aufenthaltsrecht des Bundes überfällig. Die Gelegenheit dazu sieht Studt in dem Gesetz zur Neuregelung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung, das derzeit im Bundestag beraten wird.


Die Fälle der fünf jungen Männer zeigten, dass man neben der Härtefallregelung ein Instrumentarium im Aufenthaltsrecht brauche, das den Zuwanderungsbehörden positive Entscheidungen bei nachhaltiger Integration ermögliche. „Gesetzliche Vorgaben sind nur dann noch gut, wenn sie zu Lösungen führen, die zu unserer gesellschaftlichen Realität passen“, sagte Studt.


Die jungen Männer sind zumeist minderjährig nach Deutschland gekommen. Sie wurden hervorragend betreut und haben es in kurzer Zeit geschafft, sich bemerkenswerte Sprachkenntnisse anzueignen sowie ihren Schul- und Ausbildungsweg erfolgreich zu gestalten. Die Fälle, mit denen sich die Härtefallkommission beschäftigt habe, seien von besonderer Qualität gewesen. „Ich habe großen Respekt vor den Integrationsleistungen der jungen Migranten“, sagte Studt. Zwei Männer lernen am Regionalen Berufsbildungszentrum Wirtschaft in Kiel. Einer möchte Kfz-Mechaniker werden und wird voraussichtlich im Sommer nächsten Jahres seinen Realschulabschluss machen. Ein Anderer steht kurz vor dem Hauptschulabschluss und hat in fast allen Fächern die Note „sehr gut“. Er wird im August eine Ausbildung zum Groß- und Aushandelskaufmann beginnen. Zwei weitere Migranten aus den Kreisen Ostholstein und Rendsburg-Eckernförde sind bereits seit einiger Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt; einer von den beiden strebt nach bereits erfolgreichem Hauptschulabschluss jetzt noch den Realschulabschluss an. Und schließlich gibt es noch einen jungen Mann, der nach seinem Hauptschulabschluss im letzten Jahr derzeit eine Ausbildung zum Bäcker macht.


Die Härtefallkommission arbeitet behördenunabhängig. Sie kann von ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländer mit dem Wunsch angerufen werden, ein Härtefallersuchen an den Innenminister zu richten. Ein Härtefallersuchen setzt voraus, dass nach den Feststellungen der Kommission dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen. Hat die Kommission diese Entscheidung getroffen, richtet sie ein Härtefallersuchen an den Innenminister, der gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde abweichend von den im Aufenthaltsgesetz geregelten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen anordnen kann, dass eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen ist. Seit 2005 konnten von diesem Verfahren jedes Jahr durchschnittlich 34 Personen aus unterschieichen Herkunftsländern profitieren.


Weitere Informationen


Härtefallkommission


Verantwortlich für diesen Pressetext:

Thomas Giebeler | Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 | Telefax 0431 988-3009 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de


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