Saturday, March 28, 2015

Neue Möglichkeiten für Errichter – Freie Endgerätewahl sorgt für mehr Sicherheit

Netzbetreiber und Provider sollen dem Kunden zukünftig nicht mehr vorschreiben dürfen, welcher Router für den Zugang zum Internet verwendet werden muss. Die Zugangsdaten sind für die freie Endgerätewahl offenzulegen. Dies fordert eine aktuelle Gesetzesinitiative von CDU, CSU und SPD. Für Errichter ein wichtiger Schritt zu einer sicheren Alarmübertragung im Next-Generation-Network.


Der Gesetzesentwurf bestätigt, dass öffentliche Telekommunikationsnetze mit “der Dose an der Wand” enden. Dahinter beginnt das Heimnetz, in dem die sicherheitskritische Infrastruktur mit der erforderlichen Notstromversorgung installiert werden kann. Durch die Herausgabe der Zugangsdaten erhalten die Errichter von Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen den freien Zugang zum physikalischen Übertragungsmedium und können die dafür relevanten Dienste des Netzbetreibers einrichten und betreiben. Sicherheitskritische Funktionen bleiben somit in der Hand des Errichters und das Endgerät kann nach dem individuellen Bedarf des Kunden ausgewählt werden.


Die neue Regelung ist technologieneutral und lässt sich somit auf DSL, Kabel, Glasfaser und künftige Telekommunikations-Zugangsnetze anwenden. Damit gilt auch für Festnetz-Alarmübertragungen die für Mobilfunk-Endgeräte schon immer geltende Wahl- und Anschlussfreiheit.


Der Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. (BHE) begrüßt in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Gesetzesinitiative zur freien Endgerätewahl. Diese ermöglicht einen fairen und offenen Wettbewerb um das beste Endgerät und sorgt gleichzeitig für mehr Sicherheit bei der Alarmübertragung.


Nicht erforderlich ist nach Einschätzung des BHE die Übergangsfrist von sechs Monaten für Netzbertreiber, da diese bereits heute über alle notwendigen Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen verfügen. Weiterhin empfiehlt der Bundesverband eine Ergänzung des Gesetzesentwurfes, wonach dem Endkunden auch bei indirekt angeschlossener Telekommunikationsendeinrichtung kein Stromverbrauch durch die installierten Netzwerkkomponenten entstehen darf. Die Verfügbarkeit des Netzzugangs bei flächendeckendem Stromausfall sollte nicht durch zwischengeschaltete Geräte mit Strombedarf gefährdet werden.


BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. www.bhe.de






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