Friday, March 20, 2015

G-7 Gipfel in Lübeck – Innenminister Stefan Studt informiert sich bei der Polizei vor Ort – „Anders lautende Meldungen sind falsch und frei erfunden“



Erscheinungsdatum:

20.03.2015 10:00 Uhr


KIEL. Innenminister Stefan Studt wird vor und während des G-7 Außenministertreffens am Montag (13. April) und Dienstag (14. April) bei der Polizei in Lübeck sein. Anders lautende Meldungen wies Studt am Freitag (20. März) als falsch und frei erfunden zurück. „Es stand von Anfang an fest, dass ich mich an den entscheidenden Gipfel-Tagen bei der Polizei vor Ort über das Einsatzgeschehen informieren werde“, sagte Studt. Am 13. und 14. April jeweils am späten Nachmittag bis in den Abend hinein und je nach Lage auch länger wird Studt beim Führungsstab der Polizei in Lübeck sein. Unabhängig davon lasse sich der Minister von den Einsatzführern fortlaufend über das Einsatzgeschehen informieren. „Wie die Polizistinnen und Polizisten mache ich in den Osterferien keinen Urlaub“, sagte Studt.


Mit dem Kommandeur des Landeskommandos, Oberst Ralf Güttler, wurde frühzeitig abgestimmt, dass Studt in den Tagen des G7-Gipfels jederzeit seiner Verantwortung als Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten gerecht werden kann. „Ich bin im Landeskommando Schleswig-Holstein jederzeit verfügbar, ansprechbar und erreichbar“, sagte Studt. Und im Falle eines Falles sei er natürlich vor Ort in Lübeck, nicht anders als wenn er in Kiel 300 Meter entfernt vom Landeskommando im Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten oder im Landtag seinen Dienst versehen würde.


In der Zeit vom 07.04. bis zum 16.04.2015 wird Studt an einer Einzelübung im Landeskommando Schleswig-Holstein in Kiel, Feldstraße 236/238 teilnehmen. Es ist keine „Dienstliche Veranstaltung zur Information in der Streitkräftebasis“, wie sie Führungskräften aus Wirtschaft und Politik regelmäßig zum Kennenlernen der Truppengattungen angeboten werden. Diese Übung ist Bestandteil einer Reserveoffizierslaufbahn des Truppendienstes mit vorläufigem Dienstgrad (§ 43 Abs.3 i.V.m. § 26 Abs.2 der Soldatenlaufbahnverordnung). Vordienstzeiten bei der Bundeswehr sind für diese Laufbahn nicht maßgeblich. Inhaltlich geht es bei dieser Übung im Wesentlichen um die sogenannte zivil-militärische-Zusammenarbeit – ein gerade für Schleswig-Holstein sehr relevantes Thema.


Verantwortlich für diesen Pressetext:

Thomas Giebeler | Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3007 | Telefax 0431 988-3009 | E-Mail: pressestelle@im.landsh.de


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