Nach Erkenntnissen von Medizinern soll es bereits 500.000 Personen in Deutschland geben, die von Chromatallergien betroffen sind – Tendenz steigend. Eine durch Kontakt mit Chromat, d.h. Chrom (VI), in Lederschuhen ausgelöste Sensibilisierung bleibt ein Leben lang virulent.
Chromat-Entstehung im Leder und Konsequenzen der Chromgerbung
Bei der Herstellung von Ledern wird durch den Prozess der Gerbung Tierhaut geschmeidiger und haltbarer gemacht. Für die Gerbung können einerseits traditionelle, allerdings etwas aufwändigere und zeitintensivere Verfahren mit pflanzlichen Gerbstoffen zum Einsatz kommen oder eben mineralische bzw. synthetische Gerbstoffe verwendet werden.
Am schnellsten und preiswertesten führen nun konventionelle Verfahren mit dem Schwermetall Chrom zum Ziel. Gut 85 bis 90 Prozent der weltweiten Lederproduktion erfolgt über Chromgerbung; für diesen Gerbprozess werden Chromverbindungen der Oxidationsstufe +3, sogenanntes Chrom (III), verwendet. Unter unzulänglichen Produktionsbedingungen kann jedoch durch Oxidation das verwendete nützliche Chrom (III) in schädliches, giftiges Chromat umgewandelt werden. Nicht nur bei der Produktion drohen also den Gerbern in sogenannten „Billiglohnländern“, sondern auch den Anrainern einer solchen Fabrik Gesundheitsschäden.
Chromgegerbte Leder sind nach der Gerbung immer grau, so dass es stets notwendig ist, solche Leder einzufärben. Bei pflanzlich gegerbten Ledern ist dies nicht unbedingt erforderlich, man kann nämlich auch – wenn der Markt dies wünscht – den Farbton der Gerbpflanze belassen, so färbt z.B. Rhabarber gelb, Tara weiß. Das Einfärben beim traditionellen Gerbverfahren kann somit direkt mit dem gesundheitlich unbedenklichen pflanzlichen Gerbstoff erfolgen.
Die Behandlung chromathaltiger alter Lederwaren und Lederabfälle z.B. durch Müllverbrennung wirft ebenso umwelttechnische und -rechtliche Fragen auf, denn dabei könnten Chrom-VI-Stäube entstehen und in die Umgebung gelangen. Leder ist somit ein gutes Beispiel für ganzheitliche Nachhaltigkeitsabwägungen – von der Herstellung bis zur Entsorgung.
Chromat als bedeutendes Allergen und potenzielles Karzinogen
Eine Chromatallergie ist eine Überreaktion der körpereigenen Abwehr gegen Chrom (VI), die zur Schädigung der Haut in Form von Irritationen, Ekzemen und schlimmstenfalls Geschwüren führen kann. Problematisch ist die Verwechslungsgefahr mit einem Fußpilz in der ersten Phase, so dass die Allergie nicht gleich als solche erkannt wird. Bei längerer Einwirkung auf die Haut kann Chromat auch krebserregende Wirkung entfalten.
Experten gehen davon aus, dass noch immer rund 20 Prozent der in Deutschland verkauften Lederschuhe signifikante Mengen Chromat enthalten, obwohl es in Deutschland längst verboten ist. Chrom-VI-Rückstände sind geruchlos; zum Nachweis sind aufwändige Laboruntersuchungen nötig.
Rechtliche Grundlagen und die Verantwortung der Händler
Die EU hat am 26. März 2014 eine Verordnung veröffentlicht, wonach das seit Langem bestehende strenge deutsche Reglement bezüglich Chrom (VI) in Lederwaren auch in der gesamten Europäischen Union zu übernehmen ist.
Gemäß dem aktuell gültigen Anhang XVII zur „REACH“-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 dürfen Unternehmen in der EU nur noch Ledererzeugnisse herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, die unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes liegen: Lederartikel mit Hautkontakt, deren Gehalt an Chromat über drei Milligramm pro Kilogramm liegt, gelten demnach ab dem 1. Mai 2015 als nicht mehr verkehrsfähig! Händlern, deren Waren diesen Grenzwert überschreiten, drohen immense Reputations- und Finanzschäden.
Franziska Kuntze
POLOLO OHG Franziska Kuntze & Verena Carney
Website: www.pololo.com
Der Artikel Chromat im Lederschuh: Die unterschätzte Gesundheitsgefahr erschien zuerst auf Artikel-Presse.de Nachrichten im Mittelpunkt.
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