Friday, March 20, 2015

Bundespolizeidirektion München: Frühjahrsputz fürs Gewissen


Bundespolizeidirektion München: Frühjahrsputz fürs GewissenSymbolbild Bundespolizei


Nürnberg – Offensichtlich immer mehr Straftäter nutzen das Frühjahr um ihr Gewissen zu reinigen. Erst vor drei Wochen stellte sich ein verurteilter Dieb bei der Bundespolizei in Nürnberg. Donnerstagnachmittag (19. März) betrat eine 24-Jährige mit den Worten: “Ich werde mit Haftbefehl gesucht”, die Dienststelle.


Mit einer ungewöhnlichen Angelegenheit hat sich die 24-Jährige an die Nürnberger Bundespolizei gewandt. “Ich werde mit Haftbefehl gesucht” – mit diesen Worten betrat sie die Dienststelle. Als die Beamten ihre Personalien prüften, zeigte der Fahndungscomputer tatsächlich einen Treffer. Die Staatsanwaltschaft Augsburg suchte seit September 2014 nach der Wohnsitzlosen. Sie war wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro oder ersatzweise 79 Tagen Haft verurteilt worden. Da die Gesuchte nicht in der Lage war, den offenen Betrag zu bezahlen, brachten sie die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Nürnberg.


Erst vor drei Wochen stellte sich ein gesuchter Dieb der Bundespolizei in Nürnberg. Der 31-Jährige bezahlte seine Strafe sofort. Dies ersparte ihm damals eine Festnahme und reinigte sein schlechtes Gewissen.


Thomas Gigl

Bundespolizeiinspektion Nürnberg

Bahnhofsplatz 6 – 90443 Nürnberg

0911 20 55 51 104

E-Mail: bpoli.nuernberg.presse@polizei.bund.de


Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg mit Ihren circa 250

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist mit 16.082 qkm die flächenmäßig

größte Bundespolizeiinspektion in Bayern. Sie betreut mehr als 1.820

Bahnkilometer mit 306 Bahnhöfen und Haltepunkten. Ihr

bahnpolizeilicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Landkreis

Forchheim im Nordosten bis zum Landkreis Neu-Ulm im Südwesten und

umfasst auch die Schnellfahrstrecke Nürnberg – Ingolstadt. Ihr

gehören die Bundespolizeireviere in Augsburg, Ansbach und Ingolstadt

an.

Die Bundespolizeiinspektion Nürnberg hat die Aufgabe, auf dem Gebiet

der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes Gefahren für die

öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren, die den Benutzern,

den Anlagen oder dem Betrieb der Bahn drohen oder beim Betrieb der

Bahn entstehen oder von den Bahnanlagen ausgehen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder

unter oben genannter Kontaktadresse.






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